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   BGH, 15.09.2011 - V ZR 246/10   

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https://dejure.org/2011,5195
BGH, 15.09.2011 - V ZR 246/10 (https://dejure.org/2011,5195)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2011 - V ZR 246/10 (https://dejure.org/2011,5195)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2011 - V ZR 246/10 (https://dejure.org/2011,5195)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 231 § 5 Abs 3 S 1 BGBEG, Art 231 § 5 Abs 4 S 2 BGBEG, § 5 Abs 1 GGV
    Gutgläubige Nachbelastung des Gebäudeeigentums: Fehlende Eintragung im Grundbuch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Nichteintragung eines Gebäudeeigentums im Grundbuch für ein Grundstück

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    "Nachbelastung" des nicht im Grundstücksgrundbuch eingetragenen Gebäudeeigentums bei gutgläubigem Erwerb des dinglichen Rechts nach dem 31. Dezember 2000

  • rewis.io

    Gutgläubige Nachbelastung des Gebäudeeigentums: Fehlende Eintragung im Grundbuch

  • ra.de
  • rewis.io

    Gutgläubige Nachbelastung des Gebäudeeigentums: Fehlende Eintragung im Grundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Nichteintragung eines Gebäudeeigentums im Grundbuch für ein Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

    Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZR 246/10
    Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs">231 § 5 Abs. 4 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 EGBGB nicht eingetragen ist das Gebäudeeigentum allerdings, worauf die Beklagte zu Recht hinweist, indessen nicht schon dann, wenn es an der vorgesehenen Buchungsstelle auf dem Grundbuchblatt nicht eingetragen ist, sondern erst dann, wenn es auch nicht an anderer Stelle auf dem Blatt nicht eingetragen ist (vgl. BayObLG, BayObLGZ 1995, 413, 417 f.).
  • OLG Naumburg, 27.01.2020 - 12 Wx 32/19

    Grundbuchsache: Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Gebäudeeigentum nach altem

    Das selbstständige Gebäudeeigentum wurde ursprünglich durch die Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs, § 892 BGB, nicht beeinträchtigt (BGH, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZR 246/10 -, Rn. 5; KG Berlin, Urteil vom 13. März 2002 - 11 U 30/01 -, Rn. 42, juris); das Gebäudeeigentum blieb auch gegenüber dem gutgläubigen Erwerber des Grundstücks, hier dem Beteiligten, bestehen, wobei insoweit dahinstehen kann, ob der Beteiligte angesichts des notariellen Kaufvertrages der Notarin W. , A. , vom 24. Februar 1994 zu deren UR.Nr. 225/1994 über das Gebäude und eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 3.000 m² gutgläubig war.

    Der öffentliche Glaube des Grundbuchs für das Grundstück umfasste seinerzeit - am 3. November 1993 - nicht auch das Nichtbestehen von dort nicht gebuchten Nutzungsrechten oder von dort nicht gebuchtem Gebäudeeigentum (BGH, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZR 246/10 -, Rn. 5, juris), das ausweislich des Bescheides des Präsidenten der Oberfinanzdirektion vom 23. Juli 2002 gemäß Art. …

    Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs">231 § 5 EGBGB, Rn. 20; BGH, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZR 246/10 -, Rn. 5, juris).

    Diese Rechtslage änderte sich erst mit dem Ablauf des 31. Dezember 2000 (Art. 231 § 5 Abs. 4 Satz 1 EGBGB; BGH, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZR 246/10 -, Rn. 6, juris).

    Das nicht eingetragene Gebäudeeigentum würde bestehen bleiben, aber zugunsten des Erwerbers des beschränkten dinglichen Rechts von diesem mitbelastet (BGH, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZR 246/10 -, Rn. 6, juris; Staudinger/Rauscher (2016) Artikel …

  • BGH, 15.09.2016 - V ZR 56/16

    Grundbuchbereinigung: Erlöschen von nicht eingetragenen altrechtlichen

    Solche Vermerke schlössen einen gutgläubigen Erwerb nicht aus (BayObLG, NJW-RR 1987, 789; vgl. auch Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZR 246/10, ZOV 2011, 251 Rn. 10) und genügten auch nicht als Eintragung, die einem Erlöschen nach § 8 Abs. 1 GBBerG entgegensteht.
  • OLG Jena, 06.02.2013 - 7 U 560/12

    Gutgläubiger Erwerb von Grundstücksrechten bei Divergenz von Grundbuch und

    Die Grundschuld der Klägerin erfasst nämlich auch das seperate Gebäudeeigentum der Beklagten (vgl. Thüringer Oberlandesgerichts, Urteil vom 16.11.2010, Az. 5 U 344/10; BGH, Beschluss vom 15.11.2011, Az. V ZR 246/10).
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